Gesundheit

in besten Händen

Individuelle Absicherung
für Ihre Gesundheit

Unsere Lösungen für Ihre Gesundheit

Ihre Gesundheit und Ihre Arbeitsfähigkeit sind Ihr wertvollstes Gut. Wir schützen beides.

Berufsunfähigkeitsversicherung

Absicherung Ihres Einkommens, wenn Sie Ihren Beruf nicht mehr ausüben können

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Ihr Einkommen – Ihr wichtigstes Gut

Jeder Vierte wird im Laufe seines Berufslebens berufsunfähig. Die BU-Versicherung sichert Ihren Lebensstandard, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten können:

  • Monatliche Rente bei Berufsunfähigkeit
  • Schutz bei psychischen und körperlichen Erkrankungen
  • Nachversicherungsgarantie ohne erneute Gesundheitsprüfung
  • Früher Abschluss sichert günstige Beiträge
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Private Krankenversicherung

Bessere Leistungen und individuelle Tarife für Ihre medizinische Versorgung

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Medizinische Versorgung – auf höchstem Niveau

Die private Krankenversicherung bietet Ihnen Zugang zu Leistungen, die über den gesetzlichen Standard hinausgehen – individuell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten:

  • Chefarztbehandlung & Einbettzimmer
  • Freie Arzt- und Krankenhauswahl
  • Höherwertiger Zahnersatz und Kieferorthopädie
  • Beitragsoptimierung im Alter durch Tarifwechsel (§ 204 VVG)
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Unfallversicherung

Finanzielle Absicherung bei Unfällen – rund um die Uhr, weltweit

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Unfallschutz – 24 Stunden, weltweit

Ein Unfall kann jeden treffen – im Haushalt, beim Sport oder auf Reisen. Die Unfallversicherung leistet unabhängig von der Ursache:

  • Einmalzahlung oder Unfallrente bei Invalidität
  • Bergungskosten, kosmetische Operationen
  • Krankenhaustagegeld und Übergangsgeld
  • Weltweiter Schutz – auch in der Freizeit
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Hinterbliebenenschutz

Finanzielle Absicherung Ihrer Familie beim Tod des Hauptverdieners

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Verantwortung über das eigene Leben hinaus

Wenn der wirtschaftliche Versorger einer Familie stirbt, stehen Hinterbliebene häufig vor existenziellen finanziellen Problemen. Die Risikolebensversicherung schützt Ihre Liebsten:

  • Absicherung laufender Verbindlichkeiten (Immobilienkredite, Lebenshaltung)
  • Einmalige Kapitalzahlung im Todesfall
  • Über-Kreuz-Absicherung für Paare & Geschäftspartner
  • Günstige Beiträge – besonders in jungen Jahren
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Aus unserer Praxis

Was wir in über 20 Jahren Gesundheitsvorsorge-Beratung immer wieder erleben.

„Ich habe im Antrag alles richtig angegeben – glaube ich.“

Das Risiko einer vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung in der BU oder PKV wird massiv unterschätzt. Wird im Leistungsfall eine verschwiegene Vorerkrankung entdeckt, kann der Versicherer den Vertrag anfechten – und Sie stehen ohne Schutz da. Deshalb prüfen wir vor der Antragstellung gemeinsam Ihre Patientenakte. Wir sorgen dafür, dass nichts übersehen wird – aber auch, dass dem Risikoprüfer nichts gemeldet wird, wonach im Antrag gar nicht gefragt wurde. Denn wichtig zu wissen: Was einmal zur Kenntnis gebracht wurde, muss der Prüfer in sein Votum einfließen lassen – selbst wenn der Antrag gar nicht danach fragt.

„Das Angebot klingt gut – warum noch woanders anfragen?“

Weil ein Angebot ohne Risikoprüfung nur die halbe Wahrheit ist. Anonyme Risikovoranfragen bei mehreren Gesellschaften sind ein bewährtes Mittel, um ein wirklich valides Angebot zu erhalten. Erst so können Prämien inklusive individuellem Risikozuschlag und möglichem Leistungsausschluss verglichen werden. Ohne Risikovoranfrage vergleichen Sie Äpfel mit Birnen.

„Wenn ich krank werde, springt doch die Versicherung ein.“

Ja – aber wann genau? Viele Kunden kennen die Eskalationsstufen im Leistungsfall nicht: In den ersten sechs Wochen zahlt der Arbeitgeber Lohnfortzahlung. Ab dem 43. Tag springt das Krankentagegeld ein. Eine BU-Rente greift in der Regel erst ab dem 7. Monat. Die wenigsten haben diese Absicherungsbausteine aufeinander abgestimmt. Unser Tipp: Krankentagegeld und BU bei derselben Gesellschaft absichern – das vermeidet Lücken und vereinfacht den Leistungsfall erheblich.

„Den Leistungsantrag kann ich auch später noch stellen.“

Leistungsfälle scheitern erstaunlich oft nicht am Vertrag, sondern an der administrativen Hürde. Die Versicherer fordern so viele Unterlagen, Atteste und Nachweise an, dass gesundheitlich angeschlagene Kunden häufig einknicken und den Antrag im Sande verlaufen lassen. Das gilt für Unfall, BU und PKV gleichermaßen. Wir begleiten unsere Kunden durch den gesamten Leistungsprozess – damit berechtigte Ansprüche nicht an Bürokratie scheitern.

„Meine Versichertenkarte gilt doch auch im Ausland.“

Ein teurer Irrtum. Die gesetzliche Krankenversicherung erstattet im Ausland nur in der Höhe, wie sie in Deutschland üblich wäre – und auch das nur bei Staaten mit Sozialversicherungsabkommen. Schon ein Krankenhausaufenthalt in der Schweiz kann so zum finanziellen Ruin werden. Vermeidbar wäre das mit einer Auslandsreisekrankenversicherung für weniger als 10 Euro im Jahr – eine der günstigsten und wichtigsten Versicherungen überhaupt.

Häufige Fragen zu Gesundheit & Vorsorge

Statistisch wird jeder Vierte im Laufe seines Berufslebens berufsunfähig – häufig durch psychische Erkrankungen oder Erkrankungen des Bewegungsapparats. Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente reicht in der Regel nicht aus, um den Lebensstandard zu halten. Eine BU-Versicherung sichert Ihr Einkommen ab und sollte möglichst früh abgeschlossen werden, da Alter und Gesundheitszustand den Beitrag bestimmen.
Angestellte können ab einem Jahresarbeitsentgelt oberhalb der Versicherungspflichtgrenze (2025: 73.800 Euro) in die PKV wechseln. Selbstständige und Freiberufler können jederzeit wechseln. Ob sich ein Wechsel lohnt, hängt von Alter, Gesundheitszustand, Familienplanung und persönlichen Leistungswünschen ab. Wir beraten Sie individuell und vergleichen PKV-Tarife verschiedener Anbieter.
Ein häufiges Bedenken, das sich mit der richtigen Strategie lösen lässt. Jeder PKV-Versicherte hat das Recht auf einen Tarifwechsel nach § 204 VVG – das heißt, Sie können innerhalb Ihrer Gesellschaft in einen günstigeren Tarif wechseln, ohne Ihre Altersrückstellungen zu verlieren. Wir unterstützen Sie bei der Tarifoptimierung und begleiten den Wechselprozess.
Die Unfallversicherung leistet ausschließlich bei Invalidität durch einen Unfall – also ein plötzliches Ereignis von außen. Die Berufsunfähigkeitsversicherung leistet dagegen auch bei Krankheiten (z. B. Burnout, Bandscheibenvorfall, Krebs), die statistisch den weitaus größeren Anteil der Berufsunfähigkeit ausmachen. Idealerweise haben Sie beide Absicherungen.